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   VGH Hessen, 12.03.1996 - 14 TG 84/96   

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https://dejure.org/1996,11081
VGH Hessen, 12.03.1996 - 14 TG 84/96 (https://dejure.org/1996,11081)
VGH Hessen, Entscheidung vom 12.03.1996 - 14 TG 84/96 (https://dejure.org/1996,11081)
VGH Hessen, Entscheidung vom 12. März 1996 - 14 TG 84/96 (https://dejure.org/1996,11081)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    Fehlen einer Fristbestimmung in einer unselbständigen Zwangsmittelandrohung, wenn die Grundverfügung im gleichen Bescheid eine Frist enthält - angesichts uneinheitlicher Rechtsprechung jedenfalls kein offenkundiger, zur Nichtigkeit führender Fehler

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (3)

  • VGH Hessen, 18.11.1996 - 4 TG 2986/95

    Verwaltungsvollstreckung: Befolgungsfrist - Vollstreckungsfrist; Verstoß gegen

    Auszug aus VGH Hessen, 12.03.1996 - 14 TG 84/96
    Für den hier vorliegenden Fall, in dem eine Fristsetzung zwar nicht in der Zwangsmittelandrohung selbst, sondern eine Fristbestimmung in der im gleichen Bescheid enthaltenen Grundverfügung erfolgt ist, vertritt der 4. Senat des Hess. VGH dagegen in ständiger Rechtsprechung seit seinem Beschluß vom 14. Juli 1982 - IV TH 40/82 - (HessVGRspr. 1983 S. 40) die Auffassung, daß dies ausreiche, um gemäß § 69 Abs. 2 HVwVG rechtzeitig Rechtsschutz zu erlangen, und daß dadurch die Frist in Erfüllung der Voraussetzung des § 69 Abs. 1 Nr. 2 HVwVG "verbunden mit der Androhung" gesetzt worden sei (vgl. Hess. VGH, Beschluß vom 12. Januar 1996 - 4 TG 2986/95 -), so daß jedenfalls eine offenkundige Fehlerhaftigkeit einer solchen ohne eigene Fristsetzung erfolgten unselbständigen Zwangsmittelandrohung nicht anzunehmen ist.
  • VGH Hessen, 30.04.1982 - III TG 119/82
    Auszug aus VGH Hessen, 12.03.1996 - 14 TG 84/96
    Zwar hat der 3. Senat des Hess. VGH in einem Beschluß vom 30. April 1982 - III TG 119/82 - (NVwZ 1982 S. 514 f.) die Auffassung vertreten, eine Zwangsmittelandrohung, die nicht gemäß § 69 Abs. 1 Nr. 2 HVwVG mit einer Fristsetzung verbunden wurde, sei nichtig; dem lag aber ein Fall zugrunde, in dem keinerlei Frist gesetzt wurde.
  • VGH Hessen, 08.07.1982 - IV TH 40/82
    Auszug aus VGH Hessen, 12.03.1996 - 14 TG 84/96
    Für den hier vorliegenden Fall, in dem eine Fristsetzung zwar nicht in der Zwangsmittelandrohung selbst, sondern eine Fristbestimmung in der im gleichen Bescheid enthaltenen Grundverfügung erfolgt ist, vertritt der 4. Senat des Hess. VGH dagegen in ständiger Rechtsprechung seit seinem Beschluß vom 14. Juli 1982 - IV TH 40/82 - (HessVGRspr. 1983 S. 40) die Auffassung, daß dies ausreiche, um gemäß § 69 Abs. 2 HVwVG rechtzeitig Rechtsschutz zu erlangen, und daß dadurch die Frist in Erfüllung der Voraussetzung des § 69 Abs. 1 Nr. 2 HVwVG "verbunden mit der Androhung" gesetzt worden sei (vgl. Hess. VGH, Beschluß vom 12. Januar 1996 - 4 TG 2986/95 -), so daß jedenfalls eine offenkundige Fehlerhaftigkeit einer solchen ohne eigene Fristsetzung erfolgten unselbständigen Zwangsmittelandrohung nicht anzunehmen ist.
  • OVG Brandenburg, 18.08.1998 - 4 A 176/96

    Entschließungsermessen bei der Anordnung einer Waldsperrung

    Die Erzwingungsfrist ist also grundsätzlich als notwendiger Inhalt des Beugemittels der Zwangsmittelandrohung anzusehen (vgl. Hess. VGH, Urteil vom 12. März 1996 - 14 TG 84/96 -).
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 14.02.2011 - 2 M 245/10

    Bei unselbständiger Zwangsmittelandrohung genügt Erzwingungsfristsetzung in der

    Die Fristbestimmung bei der Androhung eines Zwangsmittels nach § 87 Abs. 2 Satz 1 SOG M-V dient nämlich dazu, dem Pflichtigen im Einklang mit dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz und dem Rechtsstaatsprinzip eine Frist einzuräumen, mit der er Zwangsvollstreckungsmaßnahmen abwenden kann (vgl. VGH Kassel, Beschluss vom 12.03.1996 - 14 TG 84/96 -, zit. nach Juris Rn. 42).
  • OVG Brandenburg, 01.12.1999 - 4 B 103/99

    Beseitigung einer Störung in einer Bundeswasserstraße; Maßnahmen zur

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  • VG Kassel, 23.02.2004 - 2 G 132/04

    Fristerneuerungspflicht bei Zwangsgeldandrohung nach Fristablauf oder Erledigung

    5 Hat der Antragsgegner dem Antragsteller danach erstmals das Zwangsmittel der Er-satzvornahme nach Ablauf der in der Grundverfügung gesetzten Frist angedroht, ist die verstrichene Frist in der Grundverfügung nicht mehr geeignet, den Zweck der Frist-setzung nach § 69 Abs. 1 Nr. 2 HVwVG zu erfüllen, dem Pflichtigen vor Augen zu füh-ren, welche Folgen sich ergeben, wenn er der Verpflichtung nicht freiwillig Folge leistet (vgl. Hess.VGH, Beschluss vom 12.03.1996 - 14 TG 84/96 - Juris).
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